Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe vor kurzem (mündlich) eine Beamtenstelle beim gleichen Arbeitgeber angeboten bekommen, bei dem ich bereits 5 Jahre in befristeten Arbeitsvertraegen arbeite. Diese Beamtenstelle soll ich am 01.10. antreten (am 30.9. endet mein befristeter Arbeitsvertrag). Jetzt habe ich einige Tage nach dieser Mitteilung erfahren das ich schwanger bin. Es ist zwar noch keine Untersuchung erfolgt, aber es muss noch ein ganz fruehes Stadium der SS sein (morgen Anfang 3. Woche laut meinen Berechnungen). 1. Mache ich mich strafbar, wenn ich die SS meinem Arbeitgeber noch nicht mitteile? 2. Darf mich der Amtsarzt (zu dem ich naechste Woche hin muß) fragen ob ich schwanger bin? 3. Wenn der Amtsarzt durch irgendwelche Untersuchungen erfaehrt, das ich schwanger bin, darf er das dann der Hochschule mitteilen? 4. Wenn die Hochschule erfaehrt, das ich schwanger bin, riskiere ich dann die muendlich angebotene Stelle wieder zu verlieren? Vielen Dank fuer die Beantwortung meiner Fragen! Anni
Liebe Anni, nein, Sie müssen Ihrem zukünftigen AG nicht mitteilen, d´ß Sie schwanger sind (es sei denn, Sie wollen als Modell arbeiten :-)). Dem Arzt müssen Sie es auch nicht sagen. Ob Sie die Stelle verlieren, ist schwer zu beurteilen. Eigentlich reicht auch ein mündlich geschlossener Vertrag aus, u.U. gibt es aber für die von Ihnen aufzunehmende Arbeit spezielle Beamtengesetze. Können Sie beweisen, daß Ihnen die Stell mündlich angeboten wurde? Gibt es denn Zeugen? Ansonsten könnte es Probleme mit der Beweislast geben. Indiz zu Ihren Gunsten ist aber sicherlich der Termin beim Amtsarzt. Mein persönlicher Tip: Freundlich lächeln und durch! Das klappt schon! N. Bader
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