Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sperrung des Arbeitslosengeldes

Frage: Sperrung des Arbeitslosengeldes

Mitglied inaktiv

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Hallo Fr.Bader! In der Regel ist es doch so,das man die ersten 3 Monate kein Arbeitslosengeld bekommt,wenn man selbst kündigt. Es soll da aber Ausnahmeregelungen geben. Zählt es zu den Ausnahmen,wenn man den Job kündigt,weil sich die Arbeitszeit (bis 18.00/19.00Uhr) nicht mit der Betreuung des 1jährigen Kindes vereinbaren lässt? Danke im Voraus Rowena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Rowena, da hat das AA einen Ermessensspielraum. Ich fürchte aber, nicht. ES wird argumentieren, man hätte sich längeren EU nehmen können. Gruß, NB


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