Mitglied inaktiv
Hallo, ich arbeite bei einer Botschaft u. muss Arbeitgeber- u. Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung selbst bezahlen. Die Botschaft hat während des Mutterschutzes mein normales Bruttogehalt weiterbezahlt. Die Krankenkasse musste also nichts bezahlen u. hat mir anfangs gesagt, dass ich in dieser Zeit von der Sozialversicherung befreit bin u. die Beiträge zwar erst bezahlen müsse, aber hinterher einen Antrag auf Rückerstattung stellen könne. Als ich dies getan habe, meinte die KK plötzlich, dass ich doch keinen Anspruch auf Soz.vers.freiheit hätte. Was stimmt den nun? Danke für eine rasche Antwort, Gruß Billie
Hallo, um das beurteilen zu können, bräuchte ich weitere Infos (dt. Botschaft im Ausland, ausländische Botschaft im Ausland etc.). Und dann wäre es eine Einzelberatung.. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit