Mitglied inaktiv
Hallo, ich arbeite bei einer Botschaft u. muss Arbeitgeber- u. Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung selbst bezahlen. Die Botschaft hat während des Mutterschutzes mein normales Bruttogehalt weiterbezahlt. Die Krankenkasse musste also nichts bezahlen u. hat mir anfangs gesagt, dass ich in dieser Zeit von der Sozialversicherung befreit bin u. die Beiträge zwar erst bezahlen müsse, aber hinterher einen Antrag auf Rückerstattung stellen könne. Als ich dies getan habe, meinte die KK plötzlich, dass ich doch keinen Anspruch auf Soz.vers.freiheit hätte. Was stimmt den nun? Danke für eine rasche Antwort, Gruß Billie
Hallo, um das beurteilen zu können, bräuchte ich weitere Infos (dt. Botschaft im Ausland, ausländische Botschaft im Ausland etc.). Und dann wäre es eine Einzelberatung.. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien