Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sozialhilfe und E B A Y - Verkäufe ???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sozialhilfe und E B A Y - Verkäufe ???

Mitglied inaktiv

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Habe mal eine Frage! Wenn man Sozialhilfe bezieht und bei E b a y Sachen verkauft ( die man ja vorher irgentwann selbst mal gekauft hat ) darf der Erlös auf die Sozialhilfe angerechnet werden? Also zählt das als Einkommen? Vielen Dank für die Antwort. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab einem gewissen UMfang auf jeden Fall. Einen Sozialhilferechner und Infos zu S-hilfe finden Sie bei http://www.geldsparen.de/content/finanzen/Soziales/Sozialhilferechneri.php?openmenue=26&opensub=653&Seite=1 Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, bin mir zwar nicht ganz sicher, aber soweit ich weiß, darfst du aus solchen Verkäufen bis max. 500Euro??? pro Jahr dazuverdienen. LG Sabse


Mitglied inaktiv

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Hi, hab dazu auch mal einen guten Freund, der auf dem Finanzamt sitzt, gefragt - weil man ja alles, was man über 400 Euro so dazuverdient, versteuern muss. Aber bei persönlichen Anziehsachen, die man ja irgendwann mal gekauft hat, gilt das nicht, wenn es nicht in die tausende geht. (man hat ja auch keine Steuern wiedergekriegt, als man es gekauft hat ...). Dieses Dazuverdienen bezieht sich auf Sachen, die man tut oder verkauft, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht dahintersteht (sprich Profit machen). Das ist aber beim Verkauf von Kinderklamotten oder so nicht der Fall - man will ja nur noch einen (Bruch)Teil des Einkaufspreises damit rauswirtschaften.


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