Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Soziale&Mieten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Soziale&Mieten

Helga_Sofia

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Hallo. Ich bin die Bürgerin Bulgariens. Ich habe die Tochter (10 Monate) vom Bürger Deutschlands. Er hat die Vaterschaft nicht anerkannt. Ich werde gegen ihn auf die Anerkennung der Vaterschaft klagen. Ich arbeite wegen des Kindes nicht. Wohin ich mich hinter der materiellen Hilfe und der Hilfe in der Miete des Wohnhauses behandeln kann. Welche ich im Aufenthalt vor Deutschland für die Zeit der Verwirklichung der Gerichtes nach Ansicht der Vaterschaft rechtskräftig bin? Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wohnen Sie in Deutschland? Dann gehen Sie zum Jugendamt und lassen sich dort helfen! Liebe Grüsse, NB


Helga_Sofia

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Meine Tochter ist in Russland geboren worden, es bedeutet für Jugendamt? Meine Tochter hat die Staatsangehörigkeit Bulgariens auch.


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