Mitglied inaktiv
Meine Freundin möchte uns die Sorgschaftspflicht für ihren Sohn übertragen falls ihr und ihrem Mann etwas zustoßen sollte. Mein Patenkind lebt in Österreich und ist dort auch Staatsbürger. Ich lebe mit meiner Familie in Deutschland und bin Deutsche. Die Verwandschaft vom Patenkind lebt auch in Deutschland. In der Sorgschaftsverfügung ist auch noch eine österreichische Familie angegeben. Da das Patenkind ab einer gewissen Reife und einem gewisssen Alter selbst bestimmen soll, wie es im Falle einer Verwaisung leben möchte. Falls mein Patenkind sich für uns und die in Deutschland lebende Verwandtschaft entscheidet, habe ich folgende Fragen: Muß ich mit Schwierigkeiten seitens der österreichischen Regierung rechnen, da sie vielleicht einen Staatbürger lieber in ihrer eigenen Obhut belassen möchten? Würde uns das deutsche Jugendamt unterstützen? Was muß bedacht werden bei einer Landesübergreifenden Sorgschaftsverfügung? Vielen Dank im Vorraus! Liebe Grüße Sonja
Hallo, ich glaube nicht, dass man in Österreich einen Unterschied zwischen D und Ö Staatsbürgern macht, wenn ein Bezug zu D da ist. Gruß, NB
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Weiß zwar nicht ob ich hier richtig bin,aber ich versuche es einmal. Zur Geburt meines Patenkindes habe ich ein Sparbuch auf dessen Namen eröffnet.Darauf habe ich dann jährlich etwas eingezahlt. Festgelegt ist das Sparbuch bis zum 18.Geburtstag. Eine festgesetzte Summe die dann ausgezahlt werden sollte gibt es nicht.Das Sparbuch läuft noch bis 2 ...
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