AndreaW..
Hallo Frau Bader, Ich bin unverheiratet und habe eine 5 Monate alte Tochter. Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt, aber keine Sorgerechtserklärung gemacht. Wie ist das jetzt, habe ich das alleinige Sorgerecht? Was passiert wenn wir keine Erklärung abgeben? Mit freundlichen Grüßen, Andrea
Hallo, ja, Sie haben die alleinige Sorge und behalten die auch, wenn einer von den Eltern es nicht anders möchte. Liebe Grüße NB
Pamo
Du hast das alleinige Sorgerecht.
Die letzten 10 Beiträge
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft
- EZ bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern