Mitglied inaktiv
hallo, ich hab mal ne frage und komme nicht weiter. ich bin seit 5 jahren geschioeden, meine kids haben seitdem keinen kontakt zum vater.(kein telefonat kein brief, keine besuche-nichts) wir haben beide das sorgerecht weil ich damals dachte das es förderlich für die kinder sei. nun möchte ich mit meinem lebenspartner zusammenziehen, spricht wohnortwechsel vornehmen.erstens muss ich ja dem KV darüber informieren, zweitens möchte ich nun das alleinige sorgerecht da der KV ja offensichtlich keinen wert auf den umgang mit den kids legt und ich schon häufiger probleme hatte bei behörden mit der unterschrift vom KV ( kontoeröffnung bei der bank für konto der kids, Krankenhaus unterschrift zur op) etc. ausserdem möchte ich mit meinem freund neu anfangen und möchte daher auch das sorgerecht geregelt haben. frage: was muss in dieser sorgerechtsverfassung alles hinein?bzw wie ist der werdegang dieses vorgehens? ich hoffe ihr könnt mir helfen. lg susi
Hallo, am besten beauftragen Sie einen RA. Gut wäre, wenn Sie das Umgangsrecht dokumentieren können (ob er wann wie die Kinder sehen wollte) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das alleinige Sorgerecht wirst Du ohne seine Zustimmung nicht bekommen! Das er sich nicht kümmert ist kein ausreichender Grund fürs Gericht. LG
Mitglied inaktiv
Ohne Gericht geht die Aberkennung der elterlichen Sorge nicht. Du solltest Dir überlegen, warum es gut für das Kindeswohl ist, wenn der Vater keine elterliche Sorge mehr ausübt. denn DAS wird das Gericht wissen wollen. Es sei denn, er erklärt sich vor Gericht einverstanden. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
p.s. Der Kindsvater legt keinen Wert auf Umgang, also ihm ist es egal. Hatte ich oben vergessen zu posten. lg susi
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