Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

sonstigen Leistungsanspruch

Frage: sonstigen Leistungsanspruch

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Ich bin im Mutterschutz/Elternzeit und mein Freund studiert(wir leben in Frankreich/ sind also Grenzgänger).Gibt es noch irgenwelche Leistungen,ausser Kindergeld,Erziehungsgeld welche man beantragen kann und wo?? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie ·einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten, ·das Personensorgerecht für das Kind haben, ·das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren. Väter von nichtehelichen Kindern haben ebenfalls Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn die Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden und die Mutter dem Antrag zustimmt. Ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes können EG erhalten: ·Personen, die von Ihrem Dienstherren vorübergehend ins Ausland entsendet worden sind ·Grenzgänger (u.U.) 2. Ein Anspruch auf Kindergeld hat, wer: -in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat -im Ausland wohnt aber in D arbeitet oder in die BfA zahlt, oder Missionar ist oder Rente nach dt. Recht bezieht und in der EU wohnt 3. Ob Sie Mutterschaftsgeld bekommen, hängt davon ab, wo Ihr AG( IHre KK sitzt. Gruß, NB 2.


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