Mitglied inaktiv
Ja ich bin noch im EZ! Mein Kleiner wird in 3 Wochen 2 Jahre alt. Eigentlich wollte ich 3 Jahre EZ nehmen, bin aber jetzt doch seit Nov. letzten Jahres wieder im Dienst. Bekomme ich jetzt eine Antwort? Vielen Dank
Hallo, Nach dem Arbeitszeitgesetz ist es Arbeitnehmern untersagt, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr zu arbeiten. In Betrieben mit Schichtbetrieb kann der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um 6 Stunden nach vorne oder hinten verschoben werden. Voraussetzung ist die Einhaltung einer Ruhezeit von 24 Stunden. Im Gesetz gibt es eine Vielzahl von Ausnahmen, um die Bereitstellung im Notfall gewährleisten zu können und um Arbeiten durchzuführen, die nicht an Werktagen erledigt werden können. Frage ist also, ob dies hier zutrifft. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit