Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonntagsarbeit die 3.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sonntagsarbeit die 3.

Mitglied inaktiv

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Ja ich bin noch im EZ! Mein Kleiner wird in 3 Wochen 2 Jahre alt. Eigentlich wollte ich 3 Jahre EZ nehmen, bin aber jetzt doch seit Nov. letzten Jahres wieder im Dienst. Bekomme ich jetzt eine Antwort? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nach dem Arbeitszeitgesetz ist es Arbeitnehmern untersagt, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr zu arbeiten. In Betrieben mit Schichtbetrieb kann der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um 6 Stunden nach vorne oder hinten verschoben werden. Voraussetzung ist die Einhaltung einer Ruhezeit von 24 Stunden. Im Gesetz gibt es eine Vielzahl von Ausnahmen, um die Bereitstellung im Notfall gewährleisten zu können und um Arbeiten durchzuführen, die nicht an Werktagen erledigt werden können. Frage ist also, ob dies hier zutrifft. Liebe Grüsse, NB


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