Sandra160782
Ich bin seit 2/14 in Elternzeit vorher BV. Wir haben immer jährlich eine Sonderzahlungsvereinbarung bekommen, die bei mir erst im Sep. 14 auslief. Hätte mir der AG die Sonderzahlung auch während der Elternzeit zahlen müssen? Die Vereinbarung ist unabhängig vom Arbeitsvertrag. Wie lange kann man nicht gezahltes Weihnachtsgeld rückwirkend einklagen?
Hallo, im BV ja, in der EZ idR nein, da da das Arbeitsverhältnis ja ruht. Liebe Grüße NB
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