Mitglied inaktiv
Hallo, habe heute erfahren, dass ich meine Kündigung nach Ende des Erziehungsurlaubs erhalten werde. Unser Betrieb hat ca. 100 Angestellte, aber keinen Betriebsrat. Ich fange am 15.07. wieder an zu arbeiten. Mein normaler Kü-Schutz beträgt 1 Monat. Bin ich dann zum 31.08. gekündigt oder hat man die ersten Monate nach dem Erziehungsurlaub ein Sonderrecht (z.B. 3 Monat Kü-Frist).
Hallo, tut mir Leid, aber ab dem ersten Tag nach dem EU ist man kündbar. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo , nach dem EU ist man ganz normal kündbar wie jeder andere auch ! lG Jenny
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