Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, können Sie mir Auskunft geben, ob der Vater eines unehelichen Kindes (er zahlt monatl. Unterhalt fürs Kind, nicht aber für mich, weil er Schulden hat, Kind ist 20 Monate) anteilig Kosten übernehmen muss, die aufgrund der Behinderung des Kindes entstehen (Kind hat Gehbehinderung, 30 % wurden vom Versorgungsamt anerkannt) Das Sozialamt übernimmt diese Kosten nicht bzw. zieht es wieder vom Bekleidungsgeld ab. Wenn ich alleine die Kosten für Schuhe (Eigenanteil 45 €) rechne, die wir übers Jahr kommen liegen wir schon über dem Betrag, den ich als Bekleidungsgeld bekomme. Der Vater weigert sich Kosten hierfür zu übernehmen, da angeblich alles durch den Unterhalt (177 € monatl.) abgedeckt ist. Vielen lieben Dank für die Auskunft Jule
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt