Mitglied inaktiv
Liebe Nicola, ich habe Ihnen am 31.08. eine Frage bezüglich Sonderbedarf gemailt und darauf leider bis heute keine Antwort bekommen (lediglich zwei Beiträge von Forumsteilnehmerinnen, die mich nicht weitergebracht haben, weil sie nichts mit meiner Frage zu tun hatten... ). Könnten Sie sich bitte meines Problems einmal annehmen? Oder mir zumindest mitteilen, wenn es dazu nichts zu sagen gibt? Danke und Gruß, Doro
Liebe Doro, klar, mache ich! Sie würden mir viel Zeit sparen, wenn Sie die Frage noch einmal stellen... Danke, N. Bader
Mitglied inaktiv
Liebe Nicola, ich erziehe meinen nun fast dreijährigen Sohn Julian alleine, da sich der Vater bei bekanntwerden der Schwangerschaft bereits verabschiedet hat. Seit Julian 10 Monate alt ist, arbeite ich wieder Vollzeit und habe ihn bei einer Tagesmutter untergebracht. Meine Frage: Muß der Vater sich neben dem Unterhalt noch an den Tagesmutterkosten von DM 1200,-- monatlich beteiligen? Eigentlich könnte doch hier gerechterweise Sonderbedarf geltend gemacht werden, vor allem im Hinblick auf die Tatsache, daß Julian nirgendwo anders untergebracht werden kann. Wäre ich nicht so früh wieder arbeiten gegangen, hätte er ja auch für mich bis zu drei Jahren weiter Unterhalt zahlen müssen. So fallen für ihn Kosten weg, und mir entstehen neue. Gibt es eine Möglichkeit? Danke und Gruß, Doro