Mitglied inaktiv
Liebe Nicola, ich erziehe meinen nun fast dreijährigen Sohn Julian alleine, da sich der Vater bei bekanntwerden der Schwangerschaft bereits verabschiedet hat. Seit Julian 10 Monate alt ist, arbeite ich wieder Vollzeit und habe ihn bei einer Tagesmutter untergebracht. Meine Frage: Muß der Vater sich neben dem Unterhalt noch an den Tagesmutterkosten von DM 1200,-- monatlich beteiligen? Eigentlich könnte doch hier gerechterweise Sonderbedarf geltend gemacht werden, vor allem im Hinblick auf die Tatsache, daß Julian nirgendwo anders untergebracht werden kann. Wäre ich nicht so früh wieder arbeiten gegangen, hätte er ja auch für mich bis zu drei Jahren weiter Unterhalt zahlen müssen. So fallen für ihn Kosten weg, und mir entstehen neue. Gibt es eine Möglichkeit? Liebe Grüße und herzlichen Dank, Dorothee
Mitglied inaktiv
hallo, kleine Korrektur: wenn du mit dem Kindsvater nicht verheiratet warst, ist er keinesfalls dir gegenüber unterhaltspflichtig. Unterhaltspflicht entsteht nur gegenüber dem Kind. Gruß Nicole
Mitglied inaktiv
Sorry, das ist so nicht richtig, der KV muß auch bei nichtverheiratet der Mutter in den ersten 3 Jahren - sofern sie nicht erwerbstätig ist - Unterhalt zahlen. Nachzulesen unter www.mein-recht.de/kindesmutter.html
Mitglied inaktiv
Danke zunächst für die beiden konstruktiven Beiträge, leider ist aber noch keine Antwort von Frau Bader dabei... Frau Bader, könnten Sie mir vielleicht weiterhelfen? Grüße, Doro
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