Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderbedarf, nochmal meine Frage vom 31.08.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sonderbedarf, nochmal meine Frage vom 31.08.

Mitglied inaktiv

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Liebe Nicola, ich erziehe meinen nun fast dreijährigen Sohn Julian alleine, da sich der Vater bei bekanntwerden der Schwangerschaft bereits verabschiedet hat. Seit Julian 10 Monate alt ist, arbeite ich wieder Vollzeit und habe ihn bei einer Tagesmutter untergebracht. Meine Frage: Muß der Vater sich neben dem Unterhalt noch an den Tagesmutterkosten von DM 1200,-- monatlich beteiligen? Eigentlich könnte doch hier gerechterweise Sonderbedarf geltend gemacht werden, vor allem im Hinblick auf die Tatsache, daß Julian nirgendwo anders untergebracht werden kann. Wäre ich nicht so früh wieder arbeiten gegangen, hätte er ja auch für mich bis zu drei Jahren weiter Unterhalt zahlen müssen. So fallen für ihn Kosten weg, und mir entstehen neue. Gibt es eine Möglichkeit? Danke und Gruß, Doro


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Doro, ich gehe jetzt mal davon aus, daß Julian nichtehelich geboren ist. 1. Sonderbedarf kommt hier nicht zum tragen, da es sich dabei um einen unregelmäßigen Bedarf wie z.B. für Erstlingsausstattung oder eine Klassenfahrt handelt. 2. Unterhalt für Sie als nichteheliche Mutter kommt, wenn überhaupt, gemäß § 1615 Abs. 2 BGB nur in den ersten drei Jahren nach der Geburt in Betracht, die Zeit ist bei Ihnen um. Sie hätten also auch keinen Anspruch gegenüber dem Kindsvater, wenn Sie nicht arbeiten würden, sondern das Kind betreuen würden. Über diese drei Jahre hinaus hat man nur einen Anspruch auf Unterhalt, wenn das Versagen eines weiteren Unterhaltes grob unbillig wäre, z.B. bei einem behinderten Kind. Das trifft bei IHnen (gottseidank) wohl auch nicht zu, da Julian a in den KiGa geht. 3. Der Unterhalt für Julian selber bestimmt sich nach der sog. Düsseldorfer Tabelle. Zusammenfassend ist also zu sagen, daß Ihre Chancen, mehr für Ihren Sohn zu bekommen, ziemlich mau sind. Das beruht einfach darauf, daß der Gesetzgeber der Meinung ist, daß eine nichteheliche Mutter nicht so schützendswert ist wie eine eheliche, da das Grundgesetz die Ehe schützt. Außerdem würde, falls ein Anspruch bestünde, als weiterer Faktor hinukommen, daß die Kosten unverhältnismäßig sind, da ein Dreijähriger in eine KiTa gehen kann, wo die Kosten wesentlich geringer sind. Tut mir leid, Ihnen keine postivere Auskunft geben zu können. N. Bader


Mitglied inaktiv

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Danke!!!!!


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