Hana2010
Liebe Frau Bader, im September 2019 kam unser 2. Kind auf die Welt. Ich erhielt bis 19.9.2020 Elterngeld und bin weiterhin in Elternzeit. Am 12.10.2020 meldete ich in teilzeit ein Nebengewerbe an. Nun bin ich erneut schwanger und in Mutterschutz, unser 3. Kind hat den 25.9.2021 als ET. Ich möchte wieder für ein Jahr Elterngeld anmelden und in dieser Zeit das Nebengewerbe nicht betreiben. Nun frage ich mich, ob ich das Gewerbe abmelden soll oder es reicht, das Gewerbe ruhend zu melden, da laut meiner Buchhalterin eine Abmeldung angeblich einen riesigen Aufwand bedeute. Und sollte ich die Abmeldung/Ruhemeldung noch vor der Geburt machen? Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße.
Hallo, ich verstehe den Sinn der Abmeldung nicht, beim EG wird es berücksichtigt, wenn es im Steuerbescheid auftaucht. Liebe Grüße NB
Felica
Warum willst du es still legen? Was verspricht du dir davon? Für das EG ist es völlig egal weil du so oder so mischeinkünfte hast.
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