Frage: @ Sinni74LS

"Oder halt den erstgeborenen bei Hochzeit mit Einbenennen, dann würde der neue "Vater" ihn auch adoptieren und schon passt es wieder." Mich würde interessieren wie Du diesen Satz meinst, den Du unten geschrieben hast. Danke

Mitglied inaktiv - 18.02.2012, 21:23



Antwort auf: @ Sinni74LS

Wie soll das gehen? Einbenennen hat mit Adoption nichts zutun!das geht nicht so einfach.

von CKEL0410 am 19.02.2012, 20:58



Antwort auf: @ Sinni74LS

Hallo zusammen, neee, so hab ich das auch nicht gemeint, hab ich mich in der Schnelle auch falsch ausgedrückt, sorry dafür. In meinem Bekanntenkreis hat es letztens die folgenden Fälle gegeben: 1. Ein Kind (geboren 2010) wurde im Juli 2012 bei Hochzeit der Eltern mit "einbenannt"... hatte vorher den Namen der Mutter und nach Hochzeit dann den Namen des Vaters bekommen. Ohne Probleme. Vaterschaft war ja bei Geburt schon klar anerkannt. 2. Wenn ein neuer Lebenspartner ein Kind seiner neuen Partnerin "anerkennt", welches nicht sein eigenes ist.. so reicht eine Einbenennung nicht aus, er muss das Kind adoptieren damit es seinen Namen bekommen kann. War auch ein Fall im Bekanntenkreis. Aber ganz ehrlich, wenn ich eine Mama bin und mein Kind hat meinen Nachnamen, dann würde ich bei einer Heirat wohl eher einen Doppelnamen wählen oder meinen Familiennamen einfach behalten. Der Mann kann ja schliesslich auch den Namen der Frau annehmen oder einen Doppelnamen bekommen. Ich würde eher selten den Namen des Kindes ändern wollen. Aber muss ja jeder selber für sich überlegen. Liebe Grüsse

von Sonni74LS am 19.02.2012, 21:34



Antwort auf: @ Sinni74LS

Ich meinte natürlich "Juli 2011"... oh mann, schon spät... ;-)

von Sonni74LS am 19.02.2012, 21:46



Antwort auf: @ Sinni74LS

Ah, alles klar, hatte mich nämlich sehr verwirrt, wollte aber erst mal nachfragen :-) Fall 2 geht schon, also einbenennen wenn Vater einverstanden oder alleiniges Sorgerecht und Name der Mutter auch ohne Erlaubnis des Vaters. Schönen Abend noch !

Mitglied inaktiv - 19.02.2012, 22:28