Mikowsky
Sehr geehrte Frau Bader, wir sind Eltern von Zwillingen die im Mai 2011 geboren wurden. Mein Mann ist Berufstätig, ich befinde mich noch in Elternzeit und bin / war noch beim meinen Arbeitsgeber angestellt. Mein Mann war die ersten zwei Monaten zu Hause und hat das Elterngeld bekommen. Ich bekam für die ersten zwölf Monaten das Elterngeld. Unsere Frage ist, ob wir auch betroffen sind ? wer ist da zusätidig ? wie siet der Antrag aus ? Vielen Dank und Grüße aus W
Hallo, wenn, ginge es nur für Sie um die beiden Partner Monate. Nach meinem Erachten ist der Anspruch jedoch verjährt. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
 - Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
 - Oma Kinderbetreuung
 - Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
 - Kita Absage
 - Neues Elterngeldbemessungsgrenze
 - Vernachlässigung
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE