Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sicherheit Spielplätze/Straßen / Pflicht der Gemeinde/Stadt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sicherheit Spielplätze/Straßen / Pflicht der Gemeinde/Stadt

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Hallo Frau Bader, mich beschäftigen zur Zeit folgende Fragen: 1. Unsere Spielplätze hier im Ort sind ziemlich heruntergekommen. Beim Spielen habe sich schon Kinder, aufgrund der sich in schlechtem Zustand befindenden Spielgeräte, verletzt. Kann die Gemeinde/Stadt für evtl. Verletzungen haftbar gemacht werden? Hat diese die Pflicht die Spielplätze "ín Schuß" zu halten? Und gibt es einen Gesetztestext dazu; mir würde schon genügen zu wissen, in welchem Gesetzbuch dieser zu finden ist? 2. Im ganzen Dorf gilt Tempo 30 (ist jedoch nicht in jeder Straße angeschrieben). Wir wohnen in einer sehr schmalen Straße, die einseitig noch beparkt werden darf. Überwiegend wird das Tempolimit nicht eingehalten und da unser Hauseingang ziemlich unübersichtlich und nahe an der Straße liegt, und die Strecken an unserem Haus vorbei nochmal zum Gasgeben verwendet wird, habe ich große Angst dass mein Sohn (bald 2 Söhne) irgendwann mal in ein Auto reinlaufen. Wieweit hat die Gemeinde/Stadt die Pflicht für die Einhaltung des Tempolimit zu sorgen bzw. für die Sicherheit unserer Kinder. Wenn es einen Gesetzestext dazu gibt, wo steht dieser? Ich weiß, viel gefragt heute, aber ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine kurze Auskunft. Muß mir dringend Gedanken über mein weiteres Vorgehen machen. Vielen Dank im voraus. Viele Grüße Sabi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe SAbi, natürlich hat die Gemeinde eine Sorfaltspflicht. Wenn auf einem der Spielplätze was passiert, ist die Hölle los- ich meine natürlich, dann haftet die Gemeinde. Wenn es zu einer Tempoüberschreitung kommt, kann die Gemeinde dagegen nicht haftbar gemacht werden, nur der Autofahrer. Aber trotzdem würde ich auf beides hinweisen und das Problem im Zweifel öffentlich machen. Gruß, NB


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