Zoro_L
Hallo, meine Partnerin ist mit unserem gemeinsamen Kind (1 Jahr und 4 Monate alt) ohne meine Zustimmung ausgezogen. Ich kam zurück nach Hause und die Wohnung war leer. Ein Tag später habe ich erfahren, dass sie bei ihrer Schwester 600 km weit von unserm Zuhause wohnen will. Ich habe beim Gericht dort einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Das Jugendamt und der Richter dort hatten kein Verständnis dafür, was die Kindesmutter getan hat. Sie hatte keine Gründe genannt, außer dass sie sich emotional nicht gut gefühlt hat. Der Richter hat das Verfahren dort umgeleitet, wo das Kind gelebt hat. Er hat der Mutter empfohlen, in der Nähe vom Vater zurückzuziehen. Die Kindesmutter hatte das abgelehnt. Es gibt demnächst einen Gerichtstermin. Im Jugendamt hat die Kindesmutter neue Behauptung gemacht. Sie sagte, ich habe sie sexuell erniedrigt. Das hatte sie weder beim ersten Gerichtstermin gesagt, noch bei ihrer schriftlichen Stellungnahme. Ich bin schockiert, dass sie mit solchen Mitteln versucht, das Kind von mir wegzunehmen. Was kann man gegen solche Behauptungen tun, und vor allem, können solche Behauptungen gegen die Kindesmutter verwendet werden? vielen Dank im Voraus viele Grüße
Hallo, ja, der Meinung schließe ich mich an. Suchen Sie sich einen Fachanwalt vor Ort. Liebe Grüße NB
Felica
Wozu man dir bereits geraten hat, suche dir vor Ort einen guten Anwalt.
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit
- früher von der Arbeit weg wegen "Kind krank": Gehalt an diesem Tag?
- Umgang bei größerer Entfernung/pflegebedürftige Oma