Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

selbstständige Handelsvertreterin im Nebenberuf

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: selbstständige Handelsvertreterin im Nebenberuf

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader! Ich bin bis Ende 2003 im Erziehungsurlaub. Meine Tochter ist dann 2 Jahre. Ich beabsichtige Tupperberaterin zu werden, da ich bei meinem Arbeitgeben nicht früher als beantragt wieder arbeiten kann. Er hat mir aber zugesagt, mir eine Nebentätigkeitsgenehmigung zu geben. Als Beraterin müßte ich (etwas Einarbeitungszeit vorausgesetzt) das Gewerbe als "selbstständige Handelsvertreterin im Nebenberuf" anmelden. Ich würde nun gerne wissen, welche rechtlichen "Folgen" dieses für meinen Erziehungsurlaub und für die Rente hat. Erziehungsgeld bekommen wir nicht mehr. Der Arbeitgeber wäre einverstanden. Muß ich noch etwas beachten? Danke für Ihre Tips!!! An welche Adresse kann ich mich überhaupt wenden, wenn ich weitere Fragen zum Thema Erziehungsurlaub/Rente usw habe? Liebe Grüße Maria


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es weniger als 30 Std. die Woche ist und der AG zustimmt - kein Problem. Beraten kann die Erziehungsgeldstelle. Gruß, NB


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