Cissie
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort, aber nun bin ich völlig verwirrst. Wenn ich freiwillig gesetzlich versichert bin, weil ich zu viel verdiene, muss ich doch die gesetzliche KK während der Elternzeit selbst zahlen. Zumindest musste ich das und als ich damals hier fragte, wurde mir das auch bejaht. Ich habe bis zum 2. Geburtstages des Kindes Elternzeit und bis er 22 Monate alt ist auch Elterngeld. Jetzt antworteten Sie, dass ich während des Bezugs von EG beitragsfrei versichert sei. Seit wann ist das denn so? Habe ich die ganze Zeit bis jetzt zu Unrecht ca. 190 € monatlich zahlen müssen, die ganzen 14 Monate? Bis März tat ich dies, dann kam ein Monat Hartz IV wegen meines Partners. Könnte mich mir da etwas zurückholen? Danke
Hallo, hab die Frage noch mal angesehen. Hatte Sie so verstanden, dass Ihr Vertrag nicht mehr besteht und Sie deshalb H IV beziehen. Wenn Sie noch einen AG haben und in EZ sind, bleibt die Pflicht zur Zahlung der fw. KK bestehen. Liebe Grüße NB
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