Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sehr geehrte Frau Bader,

Frage: Sehr geehrte Frau Bader,

Pela

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Ich beziehe seit Juli bis Mitte November mein restliches ALG 1 und bin Anfang der 6. SSW. Das würde ich gern so lange wie möglich weiter beziehen, zumal ich eine Weiterbildung oder Umschulung anstrebe. Kann mir trotz Schwangerschaft ein Bildungsgutschein gewährt werden und unter welchen Voraussetzungen bzw. welche Bildungsmaßnahme wären das und wie lange dürfen diese wegen Mutterschutz unterbrochen werden? Bisher habe ich gemeldet, eine Teilzeit Beschäftigung anzustreben, gilt dies dann auch für die Bildungsmaßnahme? Und: Ab wann bin ich verpflichtet, meiner Vermittlerin, die über den Bildungsgutschein entscheidet, die Schwangerschaft zu melden? Fragen über Fragen! Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!


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