Bäume
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber kann mich nicht außerhalb des Gefahrenbereiches beschäftigen ( ich habe schon ein Kind daher kenne ich das schon. Es ist der gleiche Arbeitgeber).Ich habe bis zum 31.8 monatlich 22 Stunden gearbeitet und ab dem 01.09.2015 auf 34 aufgestockt (dieses ist schon seit Anfang Juli schriftlich vereinbart). Sollte ich nun zum 1.10.2015 ein Beschäftigunsverbot erhalten, auf welcher Grundlage wird der mir weiter zu zahlende Lohn berechnet? Die Letzten drei Monate ab diesem Zeitpunkt? Oder drei Monate vor der Schwangerschaft? Mit freundlichen Grüßen B
Hallo, Sie bekommend en Lohn, den Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das was Du bei 34 Stunden verdienen würdest. Du hast einen gültigen Vertrag und er darf Dich nicht schlechter stellen. Bekommt es eh von der Krankenkasse wieder :-) Das mit den 3 Monaten ist für unveränderte Verträge bei schwankendem Einkommen. Provisionen, Zuschläge, Zielausschüttungen etc.
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