Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwierigkeiten mit neuen AG

Frage: Schwierigkeiten mit neuen AG

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Liebe Frau Bader, ich hatte vor einer Weile schon mal geschrieben und sehr hilfreiche Antworten bekommen, allerdings hat sich die Situation mittlerweile geändert. Mein neuer Chef möchte, daß ich 5 Tage pro Woche halbtags arbeiten komme (aus Prinzip wie er selbst zugegeben hat, nicht aus betrieblichen Gründen). Mit meinem alten Chef hatte ich 2 Tage Vollzeit vereinbart. Per 01.03.2003 soll ich anfangen, aber unser erstes "Verhandlungsgespräch" fand erst Anfang Dezember 2002 statt. Wir haben beide unsere Positionen erklärt und wollten in der Woche darauf eine endgültige Lösung finden und gleich den Vertrag unterschreiben. Bis heute hat mein neuer Chef es aber nicht für nötig gehalten, mit mir oder meinen Kollegen über meine Arbeitszeiten zu reden. Per Telefon ist er nicht erreichbar, auf Nachrichten ruft er nicht zurück und in Mails antwortet er nur, daß er mit meinen Kollegen sprechen wird, was er aber nicht tut. Ich "dulde" diese Vorgehensweise nur, weil ich mit meinem Chef arbeitstechnisch nichts zu tun habe und die Firma extrem gut zahlt. Sollte er sich bis Februar weiterhin nicht melden, gilt dann die ursprüngliche 2-Tage-Regelung als rechtsgültig (habe ich schriftlich beantragt)? Oder gilt die Version, die wir unter den Kollegen besprochen haben, von der er aber bis heute nichts weiß??? Immerhin muß ich mich ja auch um eine viel aufwendigere Betreuung für mein Kind kümmern (Kindergarten und Tagesmutter sind nicht zu kriegen) - mal abgesehen davon, daß ich nur ein wenig arbeiten wollte und nicht die ganze Woche! Für einen Tip wäre ich sehr dankbar!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie keine schriftl. Zusage übner die 2 Zage Regelung haben und auch keine Zeugen, gilt keine der Varianten. Nur das, was mit ihm tatsächlich und verbindlich vereinbart ist. Gruß, NB


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