Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwangerschaftsmehrbedarf wie viel als teilzeitkraft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: schwangerschaftsmehrbedarf wie viel als teilzeitkraft

cicciolina3

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Hallo,wie viel Schwangerschaftsmehrbedarf steht mir zu,bin allein stehn... Arbeite als Teilzeitkraft und hab aber Beschäftigungsverbot und monatlich a bissl was über 600€ raus... Rest wird von der Arge aufgestockt... Hab im Netz gelesen 17% von aber was... Von meinem Lohn oder dem Geld von der Arge... Weil wenn von der Arge,dass reicht ned hinten und ned vorne... Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Den Schwangerschaftsmehrbedarf gibt es ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche. Er beträgt monatlich 17 % der maßgebenden Regelleistung, also für Alleinstehende EUR 60,- und für mit dem Partner Zusammenlebende EUR 54,-.Als einmalige Beihilfen kann man die Babyerstausstattung sowie Schwangerschaftskleidung beantragen. Liebe Grüße, NB


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