cicciolina3
Hallo,wie viel Schwangerschaftsmehrbedarf steht mir zu,bin allein stehn... Arbeite als Teilzeitkraft und hab aber Beschäftigungsverbot und monatlich a bissl was über 600€ raus... Rest wird von der Arge aufgestockt... Hab im Netz gelesen 17% von aber was... Von meinem Lohn oder dem Geld von der Arge... Weil wenn von der Arge,dass reicht ned hinten und ned vorne... Lg
Hallo, Den Schwangerschaftsmehrbedarf gibt es ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche. Er beträgt monatlich 17 % der maßgebenden Regelleistung, also für Alleinstehende EUR 60,- und für mit dem Partner Zusammenlebende EUR 54,-.Als einmalige Beihilfen kann man die Babyerstausstattung sowie Schwangerschaftskleidung beantragen. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung