Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft: Kündigungsschutz auch bei verlängerter Probezeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwangerschaft: Kündigungsschutz auch bei verlängerter Probezeit?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Bei einem Mitarbeitergespräch (nach 4 Monaten) wurde mir mitgeteilt, dass meine Probezeit sich von 6 Monaten auf weitere 3 Monate verlängert. Durch diverse Seiten im Internet erfuhr ich, das (bei einer vorgeschalteten Probezeit in einem Dauerarbeitsverhältnis) Kündigungsschutz im Falle einer Schwangerschaft bestünde. Allerdings ist eine verlängerte Probezeit eher ungewöhnlich und erst seit 2002 durch einen Gerichtsfall thematisiert worden. Gilt dieser Kündigungsschutz nach Bekanntgabe auch in der verlängerten Probezeit? Gerne würde ich mein Arbeitgeber auch auf die Probe stellen und im zweiten Mitarbeitergespräch erfahren, ob sie ernsthaft an mir interessiert sind (sprich: Probezeit bestanden) bevor ich sie von der Schwangerschaft in Kenntnis setze (2-wöchige Frist nach Kündigung)? Bin gespannt auf Ihre Antworten! Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wesrntlich ist, was vertraglich nach der Probezeit ist. Besteht dann ein unbefristeter Vertrag? Ist der Vertrag auf das Probeverhältnis befristet? Laut Gesetz darf die Probezeit nur 6 Mo betragen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Es gibt keine verlängerte Probezeit. Lass dir das nicht von deinem Arbeitgeber einreden. Die gesetzliche Höchstdauer der Probezeit beträgt 6 Monate. Mehr ist gesetzlich nicht erlaubt. Mit mir hat das ein Arbeitgeber auch mal versucht. War dann beim Arbeitsamt und die haben ihn aufgeklärt, dass das nicht geht und er musste zugeben, dass die Recht haben. Also wenn du nach 6 Monaten keine Kündigung erhalten hast, können sie dir nicht mehr in der Probezeit kündigen. In der Schwangerschaft sowieso nicht.


Mitglied inaktiv

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Hallo Habe eben mal google befragt und ohne wichtigen Grund dürfen sie die Probezeit gar nicht verlängern. Hast Du die Probezeit in einen unbefristeten Vertrag eingebunden, so bist Du ab sofort auf der sicheren Seite. Du hast vollen Kündigungsschutz.


Mitglied inaktiv

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kündigungsschutz hat sie ja eh durch die ss !!


Mitglied inaktiv

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