Hallo Frau Bader, ich bin bis 12.06.03 noch im Erziehungsurlaub mit meiner ersten Tochter. Nun bin ich wieder schwanger und ab 31.05.03 im Mutterschutz.Muß mein Arbeitgeber mir ab 12.6. Mutterschaftsgeld zahlen oder nicht ? vielen Dank für ihre Antwort Anette