Mitglied inaktiv
der EU endet im Januar und das Baby wird Ende Mai auf die Welt kommen. Müsste ich bis zur Mutterschutzfrist arbeiten gehen, damit ich weiter den EU in Anspruch nehmen kann und somit auch die finanziellen Leistungen der Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen kann? Danke im vorraus Tina
Liebe Tina, mit dem Ende der EU-Zeit lebt Ihr altes Arbeitsverhältnis wieder auf. Sie haben dann (es sei denn, Sie können den EU mit Einverständnis des AG verlämgern, weil das Kind noch nicht das 3. LJ vollendet hat)keinen Anspruch auf Freistellung mehr. Wenn Ihr AG Sie nicht unbeazhlt beurlaubt, müssen Sie um Ihren Arbeitsplaztz fürchten. Wenn zwischen dem Ende des ersten EU und den neuen Schutzfristen ein Zeitraum liegt, müssen Sie wieder arbeiten gehen, um Anspruch auf den AG-Zuschuß zum Mutterschaftsgeld zu haben zu haben. Dann stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt Mutterschaftsgeld erhalten, daß richtet sich nach den versicherten Zeiten und muß indiv. berechnet werden. Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden, wird es auch mit weiterem EU problematisch, da hierauf nur Frauen/ Männer Anspruch haben, die in einem Beschäftigungsverh. stehen. N. Bader
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