Wäschesäcken
Liebe Frau Bader, mein Sohn wird im September eingeschult. Wir wohnen in einem Dorf mit 7 Häusern, es gab schon lange keinen Bus mehr hier, da die Nachbarskinder erwachsen sind. Es wird nun wieder eine Haltestelle eingerichtet. Das Problem: es gibt mittags für die Heimfahrt nur eine einzige Fahrzeit: 12:30, an geraden Tagen, an ungeraden Tagen 13:00. Ich habe mein Kind bis 16:00 in der Hausaufgabenbetreuung angemeldet, da ich arbeite . ( teilweise länger, die Nachbarin passt dann auf) Es heißt nun von Seiten der Stadt; „holen Sie Ihr Kind nachmittags bitte selbst ab“ Kann ich da rechtlich noch etwas machen? Wer haftet da, die Gemeinde? Vielen Dank und Liebe Grüße
Hallo, die Beförderungspflicht regeln die einzelnen Bundesländer, in der Regel ist es aber nicht so, dass eine Beförderungspflicht besteht. Es ist dann so klaeren, ob Kosten der Beförderung mit dem Auto oder zur nächsten Bushaltestelle von der Gemeinde übernommen werden. Liebe Grüße NB
Dream2014
Also hier fährt auch kein Bus nach der OGS.
KielSprotte
Ist hier auch so (und eigentlich auch normal), dass der Schulbus nach Schulschluß fährt und nicht nach Ende privater Zusatzkurse / Betreuung etc. Ist ja ein Schulbus und kein Taxi.
mellomania
das obligt doch dir selber, wann dein kind aus der betreuung kommt. der bus wird nach schulschluss fahren, was drüber rausgeht ist ja deine angelegenheit...
la-floe
wie immer so empathisch, dass einem das Herz aufgeht.
Dream2014
Ich sehe das genauso. Es können doch nicht für alle Eventualitäten ein Bus zur Verfügung stehen. Der eine fährt muss nach Schulschluss fahren, der nächste nach der Ümi, der dritte Zwischendurch (weil Kind bleibt nur bis 15:00 Uhr) und der letzte zum Ende der OGS. Wahrscheinlich fahren da auch nur noch ein bis zwei Kinder mit. Hier holen übrigens die meisten ihre Kinder zur 6. Stunde von der Schule ab und wundern sich dann das der Schulbus abgeschafft wird, da nicht genutzt.
mellomania
der eine hat nach der 6. schluss. dienstags nach der 5. dann zweimal die woche hort, etcpp. willst du da wegen jedem einzelnen und dessen belang einen bus fahren lassen?
Berlin!
.....basierend auf Deinem fundierten juristischen Halbwissen. Es gibt durchaus in manchen Gemeinden und Bundesländern den Anspruch auf Beförderung. Wie und in welchem Umfang und was geleistet werden muß, ist dann Fallfrage. Aber schön, dass es Dir am Allerwertesten vorbei geht, wenn jemand Probleme mit solchen Dingen hat. Lebst es sich gut im Elfenbeinturm?
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