Mitglied inaktiv
Hallo, die Situation ist (noch nicht) konkret, aber die Frage beschäftigt mich schon sehr. Quentin ist bis zum Sommer in den Schulkindergarten der Schule gegangen, der er eigentlich auch zugewiesen ist. Wir sind allerdings mit dieser Schule mehr als unzufrieden (ist im Laufe des Jahres einiges passiert). Diese Schule ist KEINE Ganztagsschule. Nun haben wir ihn im Sommer auf eine Schule in einem anderen Stadtteil einschulen lassen, die ein Ganztagsangebot haben. Deswegen war es problemlos, die Schule zu wechseln. Wir müssen nur an einem Tag der Woche dieses Angebot wahrnehmen (ist bei uns der Mittwoch, weil ich da arbeiten muß). Nun gibt es an dieser Schule Probleme. Die Probleme gab es schon vorher (habe in einem anderen Unterforum schon drüber berichtet). Im Gespräch mit der Klassenlehrerin wurde nun deutlich, daß Quentin für die Klasse kaum noch tragbar sei (warum spielt jetzt keine Rolle, denke ich). Wir gehen bereits alle möglichen Wege (Kinderpsychologe, therapeutische Gruppe, Ergotherapie), die Lehrerin weiß das. Nun eröffnete sie uns, daß er aus dem Ganztagsangebot "rausfliegen" könne, wenn sich sein Verhalten nicht ändert. Das würde bedeuten, daß die Grundlage für den Besuch DIESER Schule wegfiele und er somit komplett "runterfliegt". Wir fühlen uns nun sehr unter Druck gesetzt. Wir wollen auf keinen Fall, daß er die Schule wechseln muß. Das würde ihn völlig aus der Bahn werfen. Was können wir tun? Und wann ist der "Rauswurf" tatsächlich rechtens? Kann die Schule sich "einfach so" von einem nicht ganz so leichtem Kind trennen, obwohl wir als Eltern alles tun, um ihm zu helfen und ihn zu stärken? Wir haben noch keine Diagnose, aber es schwankt momentan zwischen AD(H)S und narzisstischer Entwicklungsstörung, nächste Woche wissen wir mehr. Liebe Grüße BETTY (leicht verzweifelt)
Hallo, das stelle ich mir wirklich furchtbar vor. Grds. hat er einen Anspruch auf Beschulung auf einer normalen Schule (das haben sogar Kinder zB mit einem Down Syndrom). Da er aber in einer anderen als der für ihn zuständigen Schule ist, sehe ich ein prolem, dass die ihn auf die zuständige Schule verweisen. Ich würde mich rein vorsorglich an die Dienstaufsichtsbehörde wenden u versuchen, die Sache da zu klären. Auch helfen kann vllt., das JA Viel Kraft, NB
Mitglied inaktiv
Hi, ich bin keine Anwältin, aber vielleicht hilft dir das weiter: Ja, Schulausschluss ist eine mögliche Disziplinarmaßnahme. Allerdings die letzte in einer ganzen Reihe. Und ich kenne das immer nur zeitlich begrenzt (für einen Tag, eine Woche oder so), allerdings weiß ich nicht, ob sich das auch auf das Nachmittagsangebot erstreckt. Welche Disziplinarmaßnahmen an eurer Schule üblich oder möglich sind, kannst du dort erfragen oder ggf. im Schulprogramm einsehen. Kann es eventuell sein, dass es sich nicht um die Durchsetzung einer Disziplinarmaßnahme, sondern um Überlegungen handelt, dass dein Sohn auf eine Förderschule wechseln soll? Besteht z.B. sonderpädagogischer Förderbedarf im Sinne der Schule für Erziehunghilfe? Das wären Überlegungen, in die die Eltern mit einbezogen werden müssen. In diesem Fall käme für die weiter Beschulung deines Sohnes nämlich auch die andere Regelgrundschule (vermutlich) nicht mehr in Betracht, sondern dann eine Förderschule. Grundsätzlich hat ein Kind natürlich rechtlich Anspruch auf Beschulung. Es kann halt nur sein, dass dies dann eben unter den genannten Aspekten nicht mehr an der Wunschschule geschehen kann. Erkundige dich doch bei der Lehrerin ganz genau, was sie meinte. VlG Annette
Hallo, das stelle ich mir wirklich furchtbar vor. Grds. hat er einen Anspruch auf Beschulung auf einer normalen Schule (das haben sogar Kinder zB mit einem Down Syndrom). Da er aber in einer anderen als der für ihn zuständigen Schule ist, sehe ich ein prolem, dass die ihn auf die zuständige Schule verweisen. Ich würde mich rein vorsorglich an die Dienstaufsichtsbehörde wenden u versuchen, die Sache da zu klären. Auch helfen kann vllt., das JA Viel Kraft, NB
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