Cata
Frau Bader, Hat man als Schüler ein Recht auf Beförderung und ein Schülerticket für den Schulbesuch? Wenn ja, wo macht man dieses Recht geltend, und gibts da was zum Nachlesen? Hintergrund: Mein Sohn (15) will ab nächstem Schuljahr in die nächste Stadt aufs Gym wegen der vertieft musischen Bildung, die dort angeboten wird. Es handelt sich um 18 km innerhalb des selben Bundeslandes. Eine Schülerfahrkarte würde nur bis zur Mitte der Strecke gelten, da die Schule im Gebiet eines anderen Verkehrsverbundes liegt und die Fahrkarte über die Schule beantragt wird. Ergo: Er kommt nicht nach Hause, und ich müsste ihn morgens ins nächste Dorf fahren. In unserem Verkehrsverbund steht ihm kein Ticket zu, da er hier keine Schule besucht, sonst wäre es einfach, denn ich würde eben zwei kaufen. Eins kostet nur 112,50 pro Jahr. Nun bietet man uns eine Fahrkarte für 88 Euro im Monat an, was ja doch ein gewaltiger Unterschied ist. Für ihn ist die Schulwahl wichtig im Hinblick auf sein später geplantes Musikstudium. Es geht mir hier ums Prinzip, und ich würde gern wissen, wie das rechtlich aussieht und ob wir das zusätzlich gezahlte Geld erstattet bekommen und von wem. Oder ist es tatsächlich so, dass Familien, die sich eine solche Belastung nicht leisten können, dann eben bei der angestrebten Bildung benachteiligt sind? Danke
Hallo, das kann man nicht allgemein sagen, dass hängt vom Bundesland ab. Liebe Grüße NB
bellis123
Zum Verständnis: in eurer Stadt bzw. Verkehrsverbund gibt es ein Gymnasium, auf das er auch gehen könnte. Aber er will auf ein anderes, das weiter weg ist. Habe ich das richtig verstanden?
Cata
Ja, bei uns gibt es das Allgemeine, und in der Nachbarschaft das mit vertieft musischer Ausbildung.
cube
Nein, kein Anspruch auf Erstattung bzw. Zahlung der zusätzlich entstehenden Fahrtkosten. Zumindest in unserem BL nicht. Unser Kind (GS) geht auch auf eine andere Schule als die, die im Einzugsbereich liegt. Das ist unser Problem, die Kosten bzw. Fahrerei liegt bei uns. Bei unseren Nachbarn genau so und die haben sich echt richtig schlau gemacht dazu. Solange es eine näher liegende Schule gibt, die Kind auch besuchen könnte, ist das die eigene Entscheidung, einen weiteren Weg in Kauf zu nehmen. Wäre genau so, wenn du zB eine Privatschule wählst wegen entsprechender Fächer/Neigungen etc und diese Schulgeld verlangt - das musst du ja auch selber zahlen.
kati1976
Das kannst du so nicht pauschal sagen es ist wie immer Sache der Länder bzw Kommunen. Hier würde sie die Erstattung bekommen den ein Gymnasium mit spezieller Neigung darf genutzt werden. Ansonsten bekommen alle eine Erstattung wenn der Weg 2 km (Klasse 1 bis 4) und 4 km ab Klasse 5 ist. Da ist es auch egal welche Schule das ist ,es gilt auch für Privatschulen.
cube
ot
kati1976
Sorry überlesen
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