Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schonvermögen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schonvermögen

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Es folgt ein Auszug aus Wikipedia und ein paar Fragen dazu: Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Einkommen_und_Verm.C3.B6gen Als Vermögen ist nicht zu berücksichtigen: ... - ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung, Hausgrundstück ohne Haus? Was ist "angemessene" Größe (Familie: Vater, Mutter, 1 Kind) ? - Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde, In welcher Form muss nachgewiesen werden? Geht ist wieder nur um ein blankes Grundstück? - Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Für die Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende maßgebend. Können Sie mir ein Beispiel nennen? Und was ist mit dem Geld auf dem Bausparvertrag? (auf dem allein ist schon mehr als unsere Familie als Schonvermögen haben "dürfte"). Man wird ja nicht mal eben hoppladihopp ein Haus oder eine Wohnung kaufen und dann muss man umziehen, weil weit entfernt eine Arbeítsstelle gefunden wurde. Wir sind von HartzIV zum Glück noch weit entfernt und gehen davon aus, dass es mich dazu kommen wird. Aber man weiß ja nie... Und außerdem interessiere ich mich für diese juristischen Dinge. Wir haben auf den Konten einiges mehr als man als Schonvermögen haben "dürfte" und wollen frühzeitig sinnvoll planen.


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Für all deine Fragen, aber auch wegen deinem generellen Interesse an diesem Thema, kann ich dir folgende Seite empfehlen: www.tacheles-sozialhilfe.de


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