Guten Tag, ich war bis vor ca. 3 Monaten in meiner Ausbildung tätig. Seit 2 Monaten bin ich zu Hause, habe seitdem ein Beschäftigungsverbot. Meine Chefin zahlt auch weiter meinen Lohn. Nun meine Frage: Ich bin doch weiterhin dort angestellt, kann nach der Entbindung doch eigentlich meine Ausbildung fortsetzen. Nun habe ich heute einen Brief erhalten, ich möchte die Schlüssel zurückgeben. Bei Ausbildungsbeginn bekam ich Schlüssel für einen Spint und für eine Station im Altenheim, dafür musste ich allerdings noch Geld bezahlen, welches sozusagen zur Sicherheit dienen soll, falls die Schlüssel mal verloren gehen, etc. Und man meinte, wenn ich irgendwann dort nicht mehr arbeiten sollte, dann bekomme ich das Geld zurück und muss dafür logischerweise die Schlüssel dort abgeben. Bin ich jetzt in der Pflicht, die Schlüssel abzugeben?? Rein theoretisch bin ich doch dort noch angestellt oder?? Bin mir da jetzt nicht sicher, nicht dass der Betrieb mich belangen kann wenn ich die Schlüssel nicht rausrücke. Vielen Dank. MFG Claudia
Mitglied inaktiv - 19.06.2004, 16:59