Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich war bis vor ca. 3 Monaten in meiner Ausbildung tätig. Seit 2 Monaten bin ich zu Hause, habe seitdem ein Beschäftigungsverbot. Meine Chefin zahlt auch weiter meinen Lohn. Nun meine Frage: Ich bin doch weiterhin dort angestellt, kann nach der Entbindung doch eigentlich meine Ausbildung fortsetzen. Nun habe ich heute einen Brief erhalten, ich möchte die Schlüssel zurückgeben. Bei Ausbildungsbeginn bekam ich Schlüssel für einen Spint und für eine Station im Altenheim, dafür musste ich allerdings noch Geld bezahlen, welches sozusagen zur Sicherheit dienen soll, falls die Schlüssel mal verloren gehen, etc. Und man meinte, wenn ich irgendwann dort nicht mehr arbeiten sollte, dann bekomme ich das Geld zurück und muss dafür logischerweise die Schlüssel dort abgeben. Bin ich jetzt in der Pflicht, die Schlüssel abzugeben?? Rein theoretisch bin ich doch dort noch angestellt oder?? Bin mir da jetzt nicht sicher, nicht dass der Betrieb mich belangen kann wenn ich die Schlüssel nicht rausrücke. Vielen Dank. MFG Claudia
Hallo, ich denke, Daniela hat recht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Claudia! Natürlich bist Du noch angestellt. Sicherlich soll der Schlüssel zunächst einmal einer anderen Person ausgehändigt werden, die Dich zur Zeit vertritt (?). Das Geld kannst Du ja zurückverlangen, bis zu wieder einen neuen Schlüssel erhälst, wenn Du wieder arbeitest. Aber warum fragst Du eigentlich nicht direkt in Deinem Betrieb nach, warum, wieso, weshalb. Das wäre doch das einfachste?! Du benötigst den Schlüssel doch zur Zeit nicht, oder?! Viele Grüße Daniela
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader. Wir wohnen in einer Mietwohnung, sind damals mit 3 Personen (2 Erw. + 1 Kind) eingezogen und sind aber mittlerweile zu viert. Beim Einzug haben wir 3 Schlüssel ausgehändigt bekommen, nun benötigen wir aber einen weiteren Schlüssel. Der Vermieter verlangt das wir die Kosten tragen und den Schlüssel natürlich nach Auszug wie ...
Die letzten 10 Beiträge
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit
- früher von der Arbeit weg wegen "Kind krank": Gehalt an diesem Tag?
- Umgang bei größerer Entfernung/pflegebedürftige Oma
- Umgangsverfahren gegen Kinderwille
- An alle gern: Wem „gehört“ das Plus bei LSK3?
- Verfahrenskostenbeihilfe