Frage: Schlüssel des Betriebes

Guten Tag, ich war bis vor ca. 3 Monaten in meiner Ausbildung tätig. Seit 2 Monaten bin ich zu Hause, habe seitdem ein Beschäftigungsverbot. Meine Chefin zahlt auch weiter meinen Lohn. Nun meine Frage: Ich bin doch weiterhin dort angestellt, kann nach der Entbindung doch eigentlich meine Ausbildung fortsetzen. Nun habe ich heute einen Brief erhalten, ich möchte die Schlüssel zurückgeben. Bei Ausbildungsbeginn bekam ich Schlüssel für einen Spint und für eine Station im Altenheim, dafür musste ich allerdings noch Geld bezahlen, welches sozusagen zur Sicherheit dienen soll, falls die Schlüssel mal verloren gehen, etc. Und man meinte, wenn ich irgendwann dort nicht mehr arbeiten sollte, dann bekomme ich das Geld zurück und muss dafür logischerweise die Schlüssel dort abgeben. Bin ich jetzt in der Pflicht, die Schlüssel abzugeben?? Rein theoretisch bin ich doch dort noch angestellt oder?? Bin mir da jetzt nicht sicher, nicht dass der Betrieb mich belangen kann wenn ich die Schlüssel nicht rausrücke. Vielen Dank. MFG Claudia

Mitglied inaktiv - 19.06.2004, 16:59



Antwort auf: Schlüssel des Betriebes

Hallo, ich denke, Daniela hat recht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.06.2004



Antwort auf: Schlüssel des Betriebes

Hallo Claudia! Natürlich bist Du noch angestellt. Sicherlich soll der Schlüssel zunächst einmal einer anderen Person ausgehändigt werden, die Dich zur Zeit vertritt (?). Das Geld kannst Du ja zurückverlangen, bis zu wieder einen neuen Schlüssel erhälst, wenn Du wieder arbeitest. Aber warum fragst Du eigentlich nicht direkt in Deinem Betrieb nach, warum, wieso, weshalb. Das wäre doch das einfachste?! Du benötigst den Schlüssel doch zur Zeit nicht, oder?! Viele Grüße Daniela

Mitglied inaktiv - 19.06.2004, 18:28



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