mellomania
meine Freundin ist in Köln bei einem unternehmen angestellt. sie ist filialleiterin einer filiale hier bei uns. ihr kind kam 11/18. die filiale hier schließt zum 23.2.19. sie hat bisher nix schriftliches. was muss sie nun machen? auf was muss sie achten? lieben dank für Ihre Hilfe
Hallo, hier ist wesentlich, was zu dem Einsatzort im Vertrag steht. Oft steht dort, bis die Arbeitnehmerin damit einverstanden ist, auch in einer anderen Filiale eingesetzt zu werden. Oder es steht da kein fester Einsatzort dort. Dann hat der Arbeitgeber tatsächlich das Recht, sie umzusetzen, auch nach Berlin oder Hamburg. Wenn ihr das nicht möglich ist, muss sie kündigen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das kommt drauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist: nur diese Filiale als einziger Einsatzort? Wenn kein Arbeitsort vereinbart ist, wird sie in eine andere Filiale umgesetzt werden (zumindest formal).
mellomania
es gibt zwar noch filialen aber die sind fahrtechnisch überhaupt nicht zu erreichen..berlin..hamburg...es geht um meine freundin, sie weiß gar nicht was sie jetzt machen soll. hat sie anrecht auf eine abfindung? wenn nur diese filiale vereinbart ist, was dann? danke
Sternenschnuppe
Meine liebe Nachbarin hat das gerade durch. Filialen gibt es noch, die wo sie war wurde geschlossen. Der Betriebsrat hat da für die Belegschaft gut gehandelt, sie hat eine großzügige Abfindung erhalten. Steht denn dazu was im Arbeitsvertrag über den Ort?
mellomania
scheinbar nicht. und ob es einen BR gibt weiß ich auch nicht. sie hat mich gesten abend angeschrieben...
mellomania
..
Mitglied inaktiv
Jetzt muss sie eben mal in den Arbeitsvertrag reinschauen. Das ist doch kein Problem.
Die letzten 10 Beiträge
- Depressionen während Elternzeit
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Nachtrag Zuschuss Arbeitsamt
- Nach Elternzeit nicht gekündigt, 2 Jahre vergangen
- Zuschuss Arbeitsamt
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss