KielSprotte
Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter besucht die 2. Klasse einer privaten Grundschule. Seit den Weihnachtsferien ist ständig ein grosser Teil der Schüler krank, teilweise liegen bis zu 70% mit Influenza A oder B, Scharlach, Bronchitis etc flach. Vermutlich um Kind Krank Tage zu sparen, sitzen die Kinder aber nach 2-3 Tagen wieder im Klassenzimmer. Nun hat die Schule die Notbremse gezogen und die Klasse für mdst eine Woche geschlossen, damit der Ping-Pong Effekt der gegenseitigen Ansteckung mal unterbrochen wird. Jetzt machen einige Eltern mobil und wollen "die Schulpflicht durchsetzen". Natürlich genau die Eltern, die zuvor ihre kranken Kinder trotz Ansprache zur Schule geschickt haben. Haben die Herrschaften Ihrer Meinung nach Aussicht auf Erfolg?
Hallo, da Schulpflicht besteht, halte ich das nur zulässig an Absprache mit der Aufsichtsbehörde. Liebe Grüße NB
annarick
Wurde es in Absprache mit dem Gesundheitsamt gemacht?
Die letzten 10 Beiträge
- Frühchen Mutterschutz
- Kurzarbeit annehmen in Elternzeit
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen
- Frage zum Erhalt des Gehaltes
- Elternzeit anmelden