Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Scheinselbständigkeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Scheinselbständigkeit?

Mitglied inaktiv

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am 13.9. endet meine Elternzeit, zur Zeit arbeite ich bei meinem AG Teilzeit (20h) und möchte das auch nach EZ fortsetzen, Antrag wurde fristgerecht eingereicht. 1. Frage: wenn der AG nach 4 Wochen noch nicht reagiert hat, ist der Antrag dann automatisch angenommen? 2. Da ich meine jetztige Stelle nicht fortsetzen will, bin ich mit der Muttergesellschaft in Verhandlung, mit Ende EZ organisatorisch zu wechseln und dann für mehrere Abteilungen (die auch zu unterschiedlichen Gesellschaften gehören) projektweise zu arbeiten - für Auslastung ist gesorgt. Jetzt ist der AG auf die Idee gekommen, dass ich mich ja dann genausogut selbständig machen könnte und für diese Abteilungen als freie Mitarbeiterin arbeiten könnte. Ist das nicht Scheinselbständigkeit? (die Abteilungen gehören zu untersch. rechtlichen Einheiten, aber zum gleichen Mutterkonzern). 3. welche meiner Rechte würde ich dadurch noch gefährden? Danke im Voraus Ulrike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1.: JA 2.: JA 3.: Sie haben keine Arbeitnehmerrechte mehr, kein Kündigungsschutz, kein Mutterschutz, kein EU, müssen sich selber KK-versichern und arbeiten auf eigenes Risiko. Sie haben also überall nur den Nachteil Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Danke, das reicht erst mal ;-) ich werde da wohl nicht mal mehr mit einer Ecke meines Gehirns drüber nachdenken. Ulrike


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