Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Scheigungsfragen!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Scheigungsfragen!

Mitglied inaktiv

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Guten Tag!!! Meine Fragen lauten! Wenn ich mich von meinen Mann trenne und ausziehe bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein? Ich habe Zwillinge. Wie sieht das aus mit Arbeit? Wie ist es mit dem Kindergarten denn wenn ich alleine das leben beschreiten muß weiß ich nicht wie denn das sind alles Kosten die ich nicht tragen kann. Ich habe mir schon im Internet die billigsten Wohnungen rausgesucht aber die sind nur mit dem Schein zu bekommen! Vielen Dank für die Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mailady hat zwar grds. recht, in einem Fall wie IHrem muss aber genau der Unterhalt berechnet und alles persönlich geklärt werden. Suchen Sie also am besten einen Anwalt vor Ort auf! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Wegen dem Schein einfach mal auf dem Landratsamt nachfragen. Im Falle einer Trennung wäre dein Nochmann dir und den Kinder zu Unterhalt verpflichtet, reicht sein EInkommen für den Regelunterhalt nicht aus kannst du für die Zwillis Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen, dort kannst du auch ainen ANtrag auf übernahme der Betreuungskosten (KITA) stellen. Auch kannst du noch WOhngeld und eventuell de Kindergeldzuschlag beantragen (aber nur wenn du kein Hartz4 bekommst). LG


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