Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schaden

Frage: Schaden

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Hallo Frau Bader, meine 2jährige Tochter hat in einem Laden etwas umgeworfen das in ihrer Höhe aufgestellt war. Wert : 5€ Meine Frage, bin ich verpflichtet dies zu bezahlen ? Es wurde von mir verlangt. Vielen Dank für ihre Antwort Grüße Anette


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Anette, Kinder haften erst ab 7, wenn die Einsichtsfähigkeit gegeben ist. ANsonsten haften die Eltern, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird. Das kommt auf den Einzelfall an. Gruß, NB


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