Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine 2jährige Tochter hat in einem Laden etwas umgeworfen das in ihrer Höhe aufgestellt war. Wert : 5€ Meine Frage, bin ich verpflichtet dies zu bezahlen ? Es wurde von mir verlangt. Vielen Dank für ihre Antwort Grüße Anette
Liebe Anette, Kinder haften erst ab 7, wenn die Einsichtsfähigkeit gegeben ist. ANsonsten haften die Eltern, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird. Das kommt auf den Einzelfall an. Gruß, NB
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