Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückzahlungsvereinbarung gültig?

Frage: Rückzahlungsvereinbarung gültig?

Mutti48

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Guten Tag Frau Bader Ich habe eine Rückzahlungsvereinbarung in der die freigestellten Tage mit 71 Tagen angegeben sind. Die Vereinbarung geht über 36 Monate. Ist sie wegen der Dauer ungültig? Hinzu kommt dass ich die Weiterbildung im Mutterschutz beendet habe und somit sogar 10 Tage weniger freigestellt werden musste. Momentan befinde ich mich in Elternzeit und möchte kündigen. Ich bin nach dem AVR angestellt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frage ist so allgemein formuliert, dass ich sie nicht beantworten kann. Wichtig ist nämlich ua die Dauer der Fortbildung Vllt hilft Ihnen dies:https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Rueckzahlungsklausel.html#tocitem3 Liebe Grüße NB


cube

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Die Rückzahlungsvereinbarung wird grundsätzlich nicht ungültig. Ich nehme an, du hast dich eigentlich verpflichtet, noch 3 Jahre bei deinem AG zu bleiben, dafür bezahlt er die Weiterbildung. Machst du diese 3 Jahre nicht voll, sollst du Anteilig die Kosten zurück zahlen. Ob die 3 Jahre Bindung zu lange sind, hängt von den Kosten der Ausbildung und/oder der Dauer ab. Hat der AG hohe Kosten für die Weiterbildung getragen bzw. die WB dauert zB 6 Monate, darf er länger binden - hat er niedrigere Kosten/Dauer eben entsprechend kürzer. Bspl.: deine WB kostet 20.000 Euro - die Bindung wäre hier lt. meiner Kenntnis 2 Jahre möglich. Nach 1 Jahr kündigt der MA jedoch - bleiben 10.000 Euro übrig, die der MA dem AG noch zahlen müsste. Hätte der AG eine übermäßg lange Bindung auf zB 3 Jahre festgelegt, würde diese also gekürzt und damit würde die Rückzahlungssumme auch kleiner. Bei 3-4 monatigen WB´s wird idR eine 2-Jahres-Bindung als rechtens anerkannt. Bei 2 Monaten eine 1 jährige, bei mehr als 4 Monaten eine 3 jährige. Von der Rückzahlung als solche wirst du aber durch eine Kürzung der Bindungsdauer nicht einfach komplett entbunden. Und ich versteh dich so, dass du praktisch gar nichts von deiner Bindung "abarbeitest"? Da möchte der AG natürlich Geld sehen - schließlich hat er dich auf seine Kosten fortgebildet und schaut jetzt in die Röhre. Genau dafür - als sozusagen Entschädigung - ist ein solcher Vertrag ja gedacht. Ich bin aber gespannt, wie Frau Bader das sieht.


Mutti48

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@ cube Wenn ich könnte würde ich sofort wieder zu meinem Arbeitgeber gehen. Die Elternzeit bewirkt trotzdem dass sich der Betrag verringert... An der Vereinbarunf gibt es mehrere Haken - die Länge der Frist - der Vertrag wurde erst nach Weiterbildungsbeginn geschlossen - die Freigestellten Tage stimmen nicht, somit hatte der AG weniger tatsächliche Kosten


cube

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Das die Bindung wohl zu lange ist, also gekürzt werden müsste, schrieb ich doch. Angemessen wären hier wohl eher 2 Jahre. Dadurch würde sich die Rückzahlung deinerseits auch verringern- vorausgesetzt, du würdest überhaupt einen Teil der Bindung erfüllen. Das du den Vertrag erst nachträglich bekommen hast, hast du vorher nicht erwähnt. Hier wäre es auch interessant, ob der Vertrag zB erst nach Bekanntgabe der Schwangerschaft aufgesetzt wurde. Evt. dann eben eine unzulässige Benachteiligung und komplett ungültig (wenn vorher nie von einer Rückzahlungsvereinbarung die Rede war). Du willst ja offenbar selbst kündigen. Schreibst "wenn ich könnte, würde ich weiter arbeiten" - gibt es zwingende Gründe, die dir das Arbeiten dort unmöglich machen wie Mobbing? Oder Berufsunfähigkeit wg. Krankheit? Kinderbetreuung zB wäre kein Grund, aus dem der AG auf eine Rückzahlung verzichten müsste, da dies Privatsache des AN´s ist. So wie ich dich verstehe, gehst du im Anschluss an die WB in EZ und willst so kündigen, dass du die Vereinbarung gar nicht erst erfüllen kannst, auch nicht zum Teil. Und da müsste es meiner Meinung nach schon wirklich gute Gründe geben, weswegen die Vereinbarung komplett nichtig sein sollte.


Mutti48

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Die wurde noch vor der Schwangerschaft geschlossen alles gut. Ich wurde während der WB schwanger, habe diese gerade noch beenden können bevor das kind kam. Private Gründe (der Vater kann den Wohnort nicht wechseln) haben zu einem Umzug geführt und mit ca. 14 Monaten, brauche ich langsam wieder Arbeit. Und es macht ja durchaus einen Unterschied ob es 24 oder 36 Monate sind und ich bin genauso der Meinung dass man diese Zeit kürzen müsste... Die Frage ist dann ob mein AG das einfach auf mein Fordern macht... Ich möchte da ja eigentlich auch nicht "streitend" gehen... Ein neuer AG würde die Kosten bestimmt übernehmen... Nur hoffe ich mit weniger Kosten auf bessere Verhandlungsbasis beim Gehalt ;) so schließt sich der Kreis...


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