Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückwirkender Einzug von Kitabeiträgen ohne Information???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückwirkender Einzug von Kitabeiträgen ohne Information???

micker

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Schönen guten Tag Frau Bader, ich hätte mal eine Nachfrage zu folgender Situation: Kitaträger hat von mir eine Einzugsermächtigung. Die Kitabeiträge sind laut Vertrag zum 5. eines Monats monatlich zu entrichten. Der Träger hat jedoch seit Monaten die Beiträge nicht eingezogen. Da ich ja automatisch auch in Zahlungsverzug gerate habe ich jeden Monat die Beiträge überwiesen. Jetzt zieht der Träger mehrere Monate rückwirkend von meinem Konto ab und hat mich darüber nicht einmal informiert. Ich rief den Träger an und fragte nach, ob meine Zahlungen denn nicht angekommen waren. Mir wurde gesagt, das ich doch selber schuld sei, wenn ich eine Einzugsermächtigung mache und dann trotzdem überweise. Die Zahlungen sind angekommen, wurden jedoch nicht verbucht! Wenn ich die Beiträge zurück buche dann muss ich Gebühren zahlen, wie es im Vertrag steht! Ich entzog daraufhin dem Träger die Einzugsermächtigung schriftlich! Dieser wurde mir auch letzte Woche telefonisch bestätigt. Aber nun ziehen die wieder von meinem Konto ab. Mich haben auch andere Eltern angesprochen, dass sie durch dieses wilde abbuchen mehrerer Beiträge in einem Monat (ohne Ankündigung) in finanzielle Schwierigkeiten gelangen. (viele haben mehrere Kinder in der Kita) Wenn das Konto nicht gedeckt ist müssen Eltern ca. 7 Euro Kosten zusätzlich bezahlen! Ist denn diese Vorgehensweise rechtens? Darf der Träger einfach ohne Ankündigung mehrere Monate ohne Einwilligung mehrfach im Monat rückwirkend einziehen? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, also so geht es ja nun auch nicht. Sie zahlen und das wird nicht gebucht und auch nicht zurückgezahlt? Wenn tatsächlich alles bezahlt ist würde ich an ihrer Stelle die Abbuchung des Kindergartens zurückgehen lassen. Dann schauen Sie mal was passiert. Rechtlich ist es nicht möglich, zu sagen, dass diese Buchungen nicht zu berücksichtigen sind. Dann müssen ihnen ansonsten die von Ihnen selber getätigten Überweisungen zurückgezahlt werden. Und Gebühren dürfen da auch nicht im mehr als einstelligen Bereich anfallen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Finanzielle Schwierigkeiten dürfte es ja nicht geben, da das Geld in den letzten Monaten nicht abgebucht worden ist - die Eltern wissen ja aber, dass die Gebühren anfallen (müssen dann halt entsprechend das Geld auf dem Konto lassen). Freiwillig überwiesen hätte ich auch nicht. Mit der Erteilung der Einzugsermächtigung hast du alles getan. Wenn die dann nicht abbuchen - ihr Pech. Lasse das Geld von der Bank zurückbuchen (Frist meist 6 Wochen ab Abbuchung), du kannst ja belegen, dass du bereits gezahlt hast.


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