Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin im Öffentlichen Dienst als Angestellte beschäftigt. Seit einiger zeit wurde ich eingearbeitet, um höherwertige Tätigkeiten zu übernehmen, bzw. die Stelle einer Kollegin zu übernehmen, die nun im Ruhestand ist. Seit mindestens 6 Monaten führe ich nun diese Tätigkeiten aus, ohne eine Höhergruppierung. Die Kollegin ist nun im Ruhestand und ich sollte jetzt eigentlich voll einsteigen, bin in das Büro umgezogen. Jetzt musste ich meine Schwangerschaft melden. Daraufhin wurde das nun alles wieder rückgängig gemacht, ich muss wieder in meine "alte Tätigkeit" aufnehmen und darf nun gar nicht erst die Stelle anfangen, die jetzt ausgeschrieben wird. So, nun meine Frage: Ist das so überhaupt zulässig? Denn jetzt entstanden mir ja doch ziemliche Nachteile und das nur weil ich Schwanger bin. LG Angie
Hallo, wenn Sie das lales beweisen können (auch das die Rückversetzung wegen der SS vorgenommen wurde) haben Sie gute Karten. Gruß, NB
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