Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich darf sie heute schon wieder mal nerven. Inwieweit muß oder sollte der AG Rücksicht auf Termine der ANin nehmen, solange diese Termine mit der Schwangerschaft verbunden sind?...Ich meine hiermit nicht etwa Arztbesuche - da brauchen wir, glaube ich, garnicht drüber diskutieren. Mir geht es z. B. um Termine wie Geburtsvorbereitungskurse, etc. Nach meinem Urlaub wurde mir mitgeteilt, daß ich zukünftig nur noch von 8-17 Dienst hätte...daraufhin haben mein Mann und ich uns zu einem Partner-Kurs angemeldet der um 18:30 beginnt. Dieser Kurs ist auch der einzige an dem wir beide teilnehmen können, da meine Mann Nachtschicht auf Dauer arbeitet und um 21 Uhr zur Arbeit muß. Ich muß nun damit rechnen, daß mein AG die Montage permanent verschiebt, und ich so die Termine nicht einhalten kann...dann wiederum müßte ich die Kursgebühr von insgesamt 200 DM aus eigener Tasche zahlen...kann ich die dann vom AG zurückfordern?...immerhin hat er mir ja gesagt, ich hätte ab sofort ab 17 Uhr Feierabend. LG Vanessa & Co.
Liebe Vanessa, es gibt keinerlei Regelung, die den AG verpflichtet, Sie für Vorbereitungskurse etc. freizustellen. Auch bezüglich der Arztbesuche muß er Sie nur freistellen, wenn es für Sie nicht die Möglichkeit gibt, diese außerhalb der Arbeitszeit vorzunehmen. Fragen Sie doch einfach mal nett nach, vielleicht kann man die Arbeitszeit verlegen? Viel Glück, N. Bader