Mitglied inaktiv
hallo, ich möchte für meinen 11 monate alten sohn wieder das alleinige sorgerecht haben. der vater hatte mich schon bei bekannt werden der schwangerschaft verlassen. hatten jedoch trotzdem noch guten kontakt. deshalb auch das gemeinsame sorgerecht. doch seit dem der kleine auch der welt ist, hat ihn der vater nur 2 mal besucht.(das letzte mal im märz)ansonsten kümmert er sich überhaupt nicht um ihn. keine anrufe, keine besuche einfach nix. auch bezahlt er keinen pfennig unterhalt. wie sieht hier die rechtslage aus. kann ich das alleinige sorgerecht zurück erhalten? und wie soll ich vorgehen? übers jugendamt oder gleich über gericht? liebe grüsse heike
Liebe Heike, wenn er zustimmt, reicht Jugendamt, sonst Geschäftsstelle Familienrecht. Gruß, NB
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