Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ich hatte Ihnen vor einiger Zeit schon einmal eine ähnliche Frage gestellt. Also damals ging es um einen Kinderwagenrücktausch. Es hatte geklappt. Ich konnte ihn zurückgeben. Danke. Jetzt habe ich blöderweise wieder einen Buggy gekauft, der nichts taugt, nur diesmal ist es komplizierter. Buggy gekauft vor einigen Wochen. Buggy taugt nix. War teuer. Buggy aber wohl kaputt, weil ich an die Firmna ganz unverbindlich geschrieben habe, dass ich das Modell überteuert finde, für das, was er leistet. Aber ich habe auch geschrieben was ich gut und was ich schlecht finde. Laut Herstellerantwort müsse wohl etwas an dem Wagen defekt sein, und ich solle das beim Händler überprüfen lassen. Habe ich aber noch nicht getan. Ich habe mir übrigens einen anderen Wagen (Second Hand)gekauft, weil ich einen für den Urlaub benötigte, der einwandfrei funktioniert. Neulich wollten wir den Buggy (den doofen) nehmen und ins Auto laden, da liess er sich plötzlich gar nicht mehr zusammenklappen. Jetzt meine Frage: Wenn ich nun zum Händler gehe, muss ich den Wagen dann reparieren lassen oder kann ich ihn zurückgeben? Kaputtgehen könnte mir ein ander Wagen, vom gleichen Modell aber wieder. Ich weiss auch, dass eine Lieferung dieses Modells beim Händler mal einen Liefer/Lagerschaden hatte und das Modell wohl ohnehin recht anfällig sei. Habe auch mal mitgekriegt, dass sich das Aluminium beim Gestell verbiegen könne. Danke für eine Antwort. Und sorry, dass alles so lange und konfus wurde. Gruss Eveline
Liebe Eveline, der Fall ist genau der gleiche wieder. Sie haben hier einen Anspruch auf Gewährleistungsrecht. Grds. dürfen Sie wandeln (Vertrag rückgängig machen), umtauschen oder mindern (Kaufpreis herabsetzen). Wenn die Firma AGBs hat (die müssen aber deutlich sichtbar und lesbar aushängen) hat die Firma einen Anspruch auf Nachbesserung. Gruß, NB
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