Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückfragen zu ihrer Antwort

Frage: Rückfragen zu ihrer Antwort

Romy22

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Startseite Recht Elterngeld und mutterschaftsgeld mit mischeinkünfte in dieser Beratung suchen Elterngeld und mutterschaftsgeld mit mischeinkünfte Nicola Bader, Rechtsanwältin Antwort von Nicola Bader, Rechtsanwältin Frage: Hallo, Ich habe eine etwas komplizierte Konstellation: Ich bin gerade mit kind Nr. 2 schwanger Kind 1 geb. 1.6.21 Geb kind 2: 20.2.24 Vor kind 1 vollzeit tätig als Krankenschwester, 3 Jahre elternzeit eingereicht ( also noch bis 6/24), habe während elternzeit beim alten Arbeitgeber teilzeit gearbeitet ( verdiene hierbei c.a. 900 euro im monat), beziehe 2 jahre lang elterngeld plus, und bin seit 6/22 freiberuflich nebenher tätig als kunstMalerin (verdiene hier c.a. 100 Euro pro monat). Da ich Krankenschwester bin, bin ich jetzt im schwangerschaftsbedingten Berufsverbot. Nun meine Fragen : Liegt aufgrund dem Berufsverbot (2023) und meiner freiberuflichen Tätigkeit( seit 2022) und wg. dem Bezug von elterngeld ( 2021 und 2022) ein verschiebetatbestand vor? ( auch wenn mein haupteinkommen eindeutig nicht aus der freiberuflichen Tätigkeit resultiert) D.h. wenn bei mischeinkünften nicht die letzten 12 mon vor geburt sondern das letzte Kalenderjahr für die Berechnung des elterngeldes zählt und entspr. Die verschiebetatbestätnde vorliegen -bekomme ich das gleiche elterngeld wie bei kind 1? Ist mein mutterschaftsgeld so hoch wie bei kind 1, wenn ich meine elternezeit vorzeitig beende um in muschutz für kind 2 zu gehen ? Vielen Dank für die Beantwortung meiner beiden Fragen mfg von Romy22 am 07.07.2023 * beantworten * selbst eine Frage stellen Antwort auf: Elterngeld und mutterschaftsgeld mit mischeinkünfte Hallo, wenn die selbst Tätigkeit im ESt-Bescheid erscheint, gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Dann kann man weiter schieben, wenn man in diesem Jahr MG o EG (bis zum 14 Lebensmonat) bezogen hat. Man hat da ein Wahlrecht Liebe Grüße NB von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.07.2023 Nun meine Rückfragen zu Ihrer Antwort: zwischen meinen Schwangerschaften liegen soweit auseinander, dass nicht weitergeschoben werden kann (eg ja nur 14 mon.) --->>> Meine Frage ist, ob ich aufgrund des schwangerschaftsbedingten Berufsverbots das Jahr 2023 ausklammern darf?? Und bitte auch kurze Rückmeldung ob mein mutterschaftsgeld nun auch gleich ist wie bei schwangerschaft Nr. 1.vielen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Habe ich doch unten beantwortet. Wenn Sie in dem Jahr MG o Eg bis zum 14 Lebensmonat erhalten haben 2. Nach dem Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB


malini

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Da du im Beschäftigungsverbot ja keine Schlechterstellung hast (anders wäre es mit Krankengeld) und der Mutterschutz wohl erst im Januar 24 beginnt bei ET 20.2., glaube ich nicht, dass ausgeklammert wird. Anders wäre es meines Wissens, wenn deine freiberufliche Tätigkeit erst 2023 angefangen hätte. Aber du hast ja dann ein abgeschlossenes Kalenderjahr und ich denke, es wird nichts ausgeklammert.


KielSprotte

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Hat Frau Bader doch beantwortet; EG bis zum 14. Lebensmonat, oder Mutterschaftsgeld sind Ausklammerungstatbestände. Ersteres trifft nicht zu, zweiteres musst du doch wissen! Wann beginnt dein muschu?


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