KielSprotte
Hallo Frau Bader, aus Interesse habe ich eine Rückfrage zu Ihrer Antwort zu dieser Frage: https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/elternzeit-verlaengerung-waehrend-elternzeit__2822932 Bisher war die Zustimmung des AG erforderlich, wenn weniger als 2 Jahre EZ gemeldet wurden und dann der Wunsch nach Verlängerung der EZ aufkam. Hier antworten Sie jedoch, dass der AG die Verlängerung nicht ablehnen kann, obwohl die erste Mitteilung offenbar nur für ein Jahr gegolten hat. Hat sich hier etwas geändert? Vielen Dank
Hallo, nein, Entschuldigung, mein Fehler. Habe das Alter des Kindes/ die Dauer der EZ überlesen. Wenn man weniger als 2 Jahre Ez genommen hat, gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, das gilt auch weiterhin. Ich denke das war ein Fehler.
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