Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Rückfrage

KielSprotte

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Hallo Frau Bader, aus Interesse habe ich eine Rückfrage zu Ihrer Antwort zu dieser Frage: https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/elternzeit-verlaengerung-waehrend-elternzeit__2822932 Bisher war die Zustimmung des AG erforderlich, wenn weniger als 2 Jahre EZ gemeldet wurden und dann der Wunsch nach Verlängerung der EZ aufkam. Hier antworten Sie jedoch, dass der AG die Verlängerung nicht ablehnen kann, obwohl die erste Mitteilung offenbar nur für ein Jahr gegolten hat. Hat sich hier etwas geändert? Vielen Dank 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, Entschuldigung, mein Fehler. Habe das Alter des Kindes/ die Dauer der EZ überlesen. Wenn man weniger als 2 Jahre Ez genommen hat, gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB  


Dojii

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Ja, das gilt auch weiterhin. Ich denke das war ein Fehler. 


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