Mitglied inaktiv
hallo frau bader! ich hoffe, ich bin mit meiner frage an der richtigen stelle. da ich bislang studentin war, war ich noch nie rentenversichert. ich habe jetzt einen brief von der datenstelle der rentenversicherungsträger *gg* erhalten. mir wird mitgeteilt, dass ich ab geburt meines sohnes 3 jahre beitragsfrei versichert werde. da ich noch nie versichert war, kann ich wählen: landesversicherungsanstalt oberbayern bunderversicherungsanstalt für angestellte bundesknappschaft seekasse bahnversicherungsanstalt ich gehe mal davon aus, dass die letzten 3 eher weniger in frage kommen :-) können sie mir sagen, wo der unterschied zwischen ersten beide ist, was ich bei meiner wahl beachten muss? herzlichen dank, sybillerl
Liebe Sybille, im großen und ganzen ist das kein UNterschied. ES kommt nur darauf an, wer später Ihr AG ist und was Sie arbeiten. Die früher als Arbeiter (=arbeit mit den Händen) bezeichneten sind idR in der Landesversicherungsanstalt versichert, die früheren Angestellten (=Arbeit mehr mit dem Kopf) in der BfA. Man kann das aber auch bei einem Wechsel transferieren lassen (Achtung, enge FRisten). Im Zweifel würde ich überlegen, was ich später mache und dann zwischen LVA und BFA wählen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit und BV
- Ende Elternzeit,BV und neuer TZ-Vertrag in einem Monat
- Elterngeld 2. Kind / Kind 1 ist 22 Monate bei Geburt
- Erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kündigung während EZ, neuer AG
- Abfindungsangebot während Elternteilzeit (und schwanger)
- Vorschulkind wegen Verhaltensauffälligkeit fristlos gekündigt
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos