Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rentenansprüche?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rentenansprüche?

tahesse

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Hallo muß ich in der Elternzeit bei der Rentenanstalt etwas beantragen? Oder geht das automatisch weiter? Ich bin verheiratet und habe einen Sohn. Bleibe für die 3 Jahre in der Elternzeit. Mein Mann geht Vollzeit arbeiten.


CKEL0410

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Hallo ich hab von der RK nach der Geburt einen Brief bekommen das für das Kind etwas berücksichtig wird,weiss nicht mehr genau wie es genau geschrieben war.


Sonni74LS

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Wenn man einen Riestervertrag hat, und das Kind dort angegeben ist, ist es sinnvoll im Rahmen einer Rentenkontenklärung die Kindererziehungszeit auf jeden Fall bei der Deutschen Rentenversicherung anzugeben, damit einem die Zulagen der Riesterförderung nicht aberkannt werden. Anbei mal ein paar Links zu dem Thema "Kindererziehungszeit" und "Rente" als Information: http://de.wikipedia.org/wiki/Kindererziehungszeit http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232676/publicationFile/50116/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten,did=162686.html Ansonsten kann man auch immer über die Webseite http://www.deutsche-rentenversicherung.de direkt per Email Fragen stellen und bekommt diese auch zügig beantwortet. Habe selbst gerade erst meine Kontenklärung für mein im Jahr 2010 geborenes Kind bei der RV durchführen lassen. Gruss, Sonja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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P.S. Man muss regelmäßig Erklärungen bei der Renten-Versicherungsanstalt abgeben und da wird dann die Elternzeit abgefragt


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